KP-HP-01: Anhörungsverfahren – Prozesssicht
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Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft
Modell des dokumentierten fachlichen Ablaufs. Fachlich geprüft am 10.10.2026. Die Übersicht zeigt Verantwortlichkeiten, Freigabe, Beteiligung, Abschluss und Abbruch. Ein beauftragter Versand ist vom späteren Nachrichtenversand getrennt.
Umfang und Grenzen der Prozesssicht
Umfang
- Anlage und Freigabe
- Erstversandauftrag
- Beteiligung und Abschlussvarianten
- Begründeter Abbruch des laufenden Verfahrens
Außerhalb dieser Sicht
- Rückzug der Einreichung und frühe Stornierung
- Kontoprovisionierung, Anmeldung und Dokument-Detailregeln
- Einzelbeteiligungen, Kontaktmeldungen und vollständige Versandwiederholungsregeln
- Nachträge nach übermittelter Bescheidung
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Textansicht: Verantwortung und Übergänge
Diese Liste wird aus demselben Modell erzeugt.
Beteiligter
Beteiligter
Beteiligter
Nachricht
Der Referent beauftragt den Erstversand. Bescheidungs-, Abschluss- und Abbruchnachrichten werden ebenfalls über den Nachrichtenversand übermittelt; ihre einzelnen Übergaben sind in der Übersicht zusammengefasst.
Erstversand beauftragen → Versandauftrag
Nachricht
Der Versanddienst übermittelt Einladungen, Bescheidungen, Abschluss- oder Abbruchnachrichten an die beteiligten Institutionen. Die erfolgreiche Übergabe an den Versanddienst bestätigt noch keinen Empfang.
Nachrichten übermitteln → Beteiligte Institutionen
Nachricht
Die Institution gibt ihre Stellungnahme oder ihren Verzicht im Portal ab. Sie sieht und bearbeitet ausschließlich ihre eigene Beteiligung.
Beteiligte Institutionen → Beteiligung, Bescheidung und Abschluss
Prozess · RAL – Anhörungsverfahren
Modell des dokumentierten fachlichen Ablaufs. Fachlich geprüft am 10.10.2026. Die Übersicht zeigt Verantwortlichkeiten, Freigabe, Beteiligung, Abschluss und Abbruch. Ein beauftragter Versand ist vom späteren Nachrichtenversand getrennt.
Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren
Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren
Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren
Beginn · Referent
Fachlicher Bedarf führt zur Anlage eines neuen Verfahrens.
- Weiter: Verfahren anlegen
Aufgabe · Referent
Die verantwortliche Person legt einen neuen Verfahrensentwurf mit den erforderlichen Angaben an.
- Weiter: Beteiligte und Unterlagen vorbereiten
Aufgabe · Referent
Die verantwortliche Person wählt die beteiligten Institutionen, bereitet deren Unterlagen vor und legt die Rückmeldefristen sowie die Abschlussvariante fest.
- Weiter: Zur Freigabe einreichen
Aufgabe · Referent
Der vollständige Entwurf wird zur Entscheidung eingereicht. Während der Prüfung kann er nicht weiter als Entwurf bearbeitet werden.
- Weiter: Freigabe prüfen
Aufgabe · Geschäftsführung
Die Geschäftsführung prüft die Freigabe. Freigabe und Ablehnung müssen durch eine andere Person erfolgen als die Einreichung.
- Weiter: Freigegeben?
Entscheidung · Geschäftsführung
Eine Freigabe erlaubt den Erstversand. Bei Ablehnung ist eine Begründung erforderlich; der Entwurf kann anschließend überarbeitet und erneut eingereicht werden.
- Ja: Freigabestand fixieren
- Nein: Entwurf überarbeiten
Aufgabe · Referent
Die verantwortliche Person überarbeitet den abgelehnten Entwurf. Danach ist eine neue Einreichung und Freigabeentscheidung erforderlich.
- Weiter: Beteiligte und Unterlagen vorbereiten
Automatischer Schritt · System
Mit der Freigabe wird der genehmigte Stand festgehalten. Dies ist eine Wirkung der Freigabe und verlangt keine zusätzliche Handlung.
- Weiter: Erstversand beauftragen
Aufgabe · Referent
Der Referent beauftragt die Erstnachrichten für die aktiven Beteiligungen. Mit der erfolgreichen Beauftragung beginnt die Beteiligungsphase; sie wartet nicht auf den tatsächlichen Nachrichtenempfang. Das Portal prüft den Zugang beim Aufruf.
- Weiter: Beteiligung, Bescheidung und Abschluss
Teilprozess · Referent
Die Institutionen geben Rückmeldungen ab; der Referent wertet sie aus, bescheidet sie soweit erforderlich und schließt das Verfahren ab. Alle aktiven Beteiligungen haben geantwortet oder die wirksame Verfahrensfrist ist abgelaufen, bevor der Abschlussweg eröffnet wird. Die Geschäftsführung kann das laufende Verfahren mit Begründung abbrechen.
- Weiter: Abgeschlossen
Verantwortung · Referent
Beginn · Referent
Die Beteiligungsphase beginnt nach der erfolgreichen Beauftragung der Erstnachrichten.
- Weiter: Alle Antworten oder Fristablauf
Warten auf Ereignis · Referent
Der weitere Abschlussweg ist möglich, sobald alle aktiven Beteiligungen geantwortet haben oder die wirksame Verfahrensfrist abgelaufen ist. Eine festgelegte zweite Verfahrensfrist ersetzt dabei die erste. Individuelle Fristverlängerungen bleiben für die einzelne Rückmeldung maßgeblich; sie sind nicht als eigener Ablaufzweig dargestellt.
- Weiter: Stellungnahmen prüfen und beantworten
Aufgabe · Referent
Der Referent prüft die Rückmeldungen und legt für erforderliche Bescheidungen Bestätigung oder Ablehnung mit Begründung fest. Vor der Übermittlung sind nachvollziehbare Korrekturen möglich. Die Auswertung kann bereits während der Beteiligung beginnen; hier ist die abschließende Prüfung dargestellt. Unbeantwortete Einwände verhindern den Abschluss.
- Weiter: Bescheidung erforderlich?
Entscheidung · Referent
Ein direkter Abschluss ohne Bescheidung ist möglich, wenn keine Stellungnahme im Sinne des Fachvertrags vorliegt, etwa wenn nur Verzicht oder keine Rückmeldung vorliegen. Zustimmung, Zustimmung mit Änderungswunsch, Ablehnung und keine Einwände zählen als Stellungnahmen. Eine Abschlussvariante und verfügbare unbedenkliche Endfassungen bleiben erforderlich.
- Nein: Verfahren abschließen
- Ja: Abschlussvariante?
Entscheidung · Referent
Die festgelegte Variante bestimmt den weiteren Weg: einstufig werden Bescheidung und Abschluss gemeinsam beauftragt; zweistufig folgen Bescheidung und Abschluss getrennt. Ohne gewählte Variante ist kein Abschluss zulässig.
- Zweistufig: Bescheidungsphase eröffnen
- Einstufig: Bescheidung und Abschluss beauftragen
Aufgabe · Referent
Der Referent eröffnet im zweistufigen Weg die Bescheidungsphase. Danach können die Institutionen keine weiteren Stellungnahmen abgeben. Offene Einwände verhindern diesen Phasenbeginn nicht, müssen aber vor dem Abschluss beantwortet sein.
- Weiter: Bescheidungsunterlagen bereitstellen
Aufgabe · Referent
Der Referent stellt die Bescheidungsunterlagen bereit. Bescheidungsanlagen sind vor der ersten beauftragten Bescheidung bearbeitbar und danach festgelegt. Davon getrennte Abschlussunterlagen bleiben bis zum Verfahrensabschluss bearbeitbar; verfügbare, unbedenkliche Endfassungen sind für jeden Abschlussweg erforderlich.
- Weiter: Bescheidungen vollständig beauftragen
Aufgabe · Referent
Der Referent wählt die berechtigten Empfänger und beauftragt deren Bescheidungen. Dies kann in mehreren Teilwellen geschehen. Bereits beauftragte identische Bescheidungen werden nicht nochmals beauftragt. Die erste Teilwelle legt die Abschlussvariante und die Bescheidungsanlagen fest. Abschlussunterlagen bleiben bis zum Verfahrensabschluss bearbeitbar. Der Abschluss bleibt gesperrt, solange noch erforderliche Bescheidungen ausstehen. Spätere Nachträge nach der Übermittlung sind nicht Teil dieses Modells.
- Weiter: Bescheidungen vollständig?
Aufgabe · Referent
Im einstufigen Weg beauftragt der Referent alle erforderlichen Bescheidungen und den Abschluss gemeinsam. Es gibt hier keine auswählbaren Teilwellen. Die Rückmeldephase muss beendet sein; offene Einwände müssen beantwortet und unbedenkliche Endfassungen verfügbar sein. Gibt es keine Bescheidungsempfänger, wird ohne Bescheidungsversand abgeschlossen.
- Weiter: Abschluss gespeichert
Entscheidung · Referent
Der getrennte Abschluss ist erst möglich, wenn alle erforderlichen Bescheidungen beauftragt wurden. Sind noch Bescheidungen offen, wählt der Referent weitere berechtigte Empfänger und beauftragt die nächste Teilwelle. Entscheidend ist die vollständige Beauftragung, nicht der tatsächliche Nachrichtenempfang.
- Ja: Verfahren abschließen
- Noch offen: Bescheidungen vollständig beauftragen
Aufgabe · Referent
Der Referent schließt das Verfahren ab. Im zweistufigen Regelweg müssen zuvor alle erforderlichen Bescheidungen beauftragt sein; eine erste Teilwelle allein genügt nicht. Unbeantwortete Einwände und fehlende oder gesperrte Endfassungen verhindern den Abschluss. Ohne Stellungnahme ist nach Ende der Rückmeldephase ein direkter Abschluss möglich. Berechtigte Institutionen können danach ihren eigenen zulässigen Abschlussstand weiterhin lesen; fachliche Änderungen sind beendet.
- Weiter: Abschluss gespeichert
Ergebnis · Referent
Der fachliche Abschluss ist gespeichert. Der Nachrichtenversand läuft davon unabhängig weiter.
Übergang · Referent
Beteiligung geöffnet → Alle Antworten oder Fristablauf
Übergang · Referent
Alle Antworten oder Fristablauf → Stellungnahmen prüfen und beantworten
Übergang · Referent
Stellungnahmen prüfen und beantworten → Bescheidung erforderlich?
Übergang · Referent
Bescheidung erforderlich? → Verfahren abschließen
Übergang · Referent
Bescheidung erforderlich? → Abschlussvariante?
Übergang · Referent
Abschlussvariante? → Bescheidungsphase eröffnen
Übergang · Referent
Abschlussvariante? → Bescheidung und Abschluss beauftragen
Übergang · Referent
Bescheidungsphase eröffnen → Bescheidungsunterlagen bereitstellen
Übergang · Referent
Bescheidungsunterlagen bereitstellen → Bescheidungen vollständig beauftragen
Übergang · Referent
Bescheidungen vollständig beauftragen → Bescheidungen vollständig?
Übergang · Referent
Bescheidung und Abschluss beauftragen → Abschluss gespeichert
Übergang · Referent
Verfahren abschließen → Abschluss gespeichert
Übergang · Referent
Bescheidungen vollständig? → Verfahren abschließen
Übergang · Referent
Bescheidungen vollständig? → Bescheidungen vollständig beauftragen
Hinweis · Referent
Ergebnis · Referent
Das Verfahren ist fachlich abgeschlossen. Ein beauftragter Nachrichtenversand ist damit noch kein bestätigter Empfang.
Ausnahme · Referent
Die Geschäftsführung hat das laufende Verfahren wirksam und mit amtlicher Begründung abgebrochen. Eine abgewiesene Abbruchanforderung unterbricht den Ablauf nicht.
- Weiter: Abbruch und Mitteilung festhalten
Automatischer Schritt · System
Der Abbruch und seine amtliche Begründung werden festgehalten und die Abbruchmitteilungen beauftragt. Weitere Rückmeldungen und geplante Erinnerungen enden. Das Verfahren wird nicht wiedereröffnet; berechtigte Institutionen können ihren zulässigen eigenen Endstand lesen.
- Weiter: Abgebrochen
Ergebnis · System
Das Verfahren ist abgebrochen. Der dokumentierte Verlauf bleibt erhalten.
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Anhörungsbedarf → Verfahren anlegen
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Verfahren anlegen → Beteiligte und Unterlagen vorbereiten
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Beteiligte und Unterlagen vorbereiten → Zur Freigabe einreichen
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Zur Freigabe einreichen → Freigabe prüfen
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Freigabe prüfen → Freigegeben?
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Freigegeben? → Freigabestand fixieren
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Freigegeben? → Entwurf überarbeiten
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Entwurf überarbeiten → Beteiligte und Unterlagen vorbereiten
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Freigabestand fixieren → Erstversand beauftragen
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Erstversand beauftragen → Beteiligung, Bescheidung und Abschluss
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Beteiligung, Bescheidung und Abschluss → Abgeschlossen
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Gültiger Abbruch → Abbruch und Mitteilung festhalten
Übergang · RAL – Anhörungsverfahren
Abbruch und Mitteilung festhalten → Abgebrochen
Hinweis · RAL – Anhörungsverfahren
Prozess · Nachrichtenversand
Der Nachrichtenversand verarbeitet beauftragte Nachrichten unabhängig vom fachlichen Verfahrensablauf. Ein Versandfehler hebt Freigabe, Abschluss oder Abbruch nicht auf. Die Detailsicht zeigt einen Übermittlungsversuch und dessen Ergebnis.
Beginn · Nachrichtenversand
- Weiter: Nachrichten übermitteln
Teilprozess · Nachrichtenversand
Der Versanddienst bearbeitet die beauftragte Nachricht. Die Detailsicht unterscheidet erfolgreiche Übergabe und Fehlversuch. Diese Bearbeitung verändert den fachlichen Stand des Verfahrens nicht.
- Weiter: Bearbeitung erfasst
Beginn · Nachrichtenversand
Die Bearbeitung eines beauftragten Nachrichtenversands beginnt.
- Weiter: Nachricht an Versanddienst übergeben
Automatischer Schritt · Nachrichtenversand
Die vorbereitete Nachricht wird an den Versanddienst übergeben. Eine erfolgreiche Übergabe bestätigt keinen tatsächlichen Empfang bei der Institution.
- Weiter: Übergabe erfolgreich?
Entscheidung · Nachrichtenversand
Das Ergebnis betrifft diesen Übermittlungsversuch. Der fachliche Stand des Verfahrens bleibt davon unberührt.
- Ja: Übergabe protokolliert
- Nein: Fehler und Wiederholung vermerken
Ergebnis · Nachrichtenversand
Die erfolgreiche Übergabe an den Versanddienst ist festgehalten.
Automatischer Schritt · Nachrichtenversand
Der Fehlversuch wird festgehalten. Eine zulässige Wiederholung oder notwendige Klärung richtet sich nach den Versandregeln.
- Weiter: Fehler protokolliert
Ergebnis · Nachrichtenversand
Der Fehlversuch ist festgehalten. Eine spätere zulässige Wiederholung bleibt möglich.
Übergang · Nachrichtenversand
Auftrag bearbeiten → Nachricht an Versanddienst übergeben
Übergang · Nachrichtenversand
Nachricht an Versanddienst übergeben → Übergabe erfolgreich?
Übergang · Nachrichtenversand
Übergabe erfolgreich? → Übergabe protokolliert
Übergang · Nachrichtenversand
Übergabe erfolgreich? → Fehler und Wiederholung vermerken
Übergang · Nachrichtenversand
Fehler und Wiederholung vermerken → Fehler protokolliert
Ergebnis · Nachrichtenversand
Übergang · Nachrichtenversand
Versandauftrag → Nachrichten übermitteln
Übergang · Nachrichtenversand
Nachrichten übermitteln → Bearbeitung erfasst