KP-HP-01: Anhörungsverfahren – Prozesssicht
Deskriptive Prozesssicht

KP-HP-01: Anhörungsverfahren – Prozesssicht

Alle Prozesse dieser Anwendung

Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft

Modell des dokumentierten fachlichen Ablaufs. Fachlich geprüft am 10.10.2026. Die Übersicht zeigt Verantwortlichkeiten, Freigabe, Beteiligung, Abschluss und Abbruch. Ein beauftragter Versand ist vom späteren Nachrichtenversand getrennt.

Umfang und Grenzen der Prozesssicht

Umfang

  • Anlage und Freigabe
  • Erstversandauftrag
  • Beteiligung und Abschlussvarianten
  • Begründeter Abbruch des laufenden Verfahrens

Außerhalb dieser Sicht

  • Rückzug der Einreichung und frühe Stornierung
  • Kontoprovisionierung, Anmeldung und Dokument-Detailregeln
  • Einzelbeteiligungen, Kontaktmeldungen und vollständige Versandwiederholungsregeln
  • Nachträge nach übermittelter Bescheidung
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Textansicht: Verantwortung und Übergänge

Diese Liste wird aus demselben Modell erzeugt.

  1. Beteiligter

  2. Beteiligter

  3. Beteiligter

  4. Nachricht

    Der Referent beauftragt den Erstversand. Bescheidungs-, Abschluss- und Abbruchnachrichten werden ebenfalls über den Nachrichtenversand übermittelt; ihre einzelnen Übergaben sind in der Übersicht zusammengefasst.

    Erstversand beauftragen → Versandauftrag

  5. Nachricht

    Der Versanddienst übermittelt Einladungen, Bescheidungen, Abschluss- oder Abbruchnachrichten an die beteiligten Institutionen. Die erfolgreiche Übergabe an den Versanddienst bestätigt noch keinen Empfang.

    Nachrichten übermitteln → Beteiligte Institutionen

  6. Nachricht

    Die Institution gibt ihre Stellungnahme oder ihren Verzicht im Portal ab. Sie sieht und bearbeitet ausschließlich ihre eigene Beteiligung.

    Beteiligte Institutionen → Beteiligung, Bescheidung und Abschluss

  7. Prozess · RAL – Anhörungsverfahren

    Modell des dokumentierten fachlichen Ablaufs. Fachlich geprüft am 10.10.2026. Die Übersicht zeigt Verantwortlichkeiten, Freigabe, Beteiligung, Abschluss und Abbruch. Ein beauftragter Versand ist vom späteren Nachrichtenversand getrennt.

  8. Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren

  9. Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren

  10. Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren

  11. Beginn · Referent

    Fachlicher Bedarf führt zur Anlage eines neuen Verfahrens.

    • Weiter: Verfahren anlegen
  12. Aufgabe · Referent

    Die verantwortliche Person legt einen neuen Verfahrensentwurf mit den erforderlichen Angaben an.

    • Weiter: Beteiligte und Unterlagen vorbereiten
  13. Aufgabe · Referent

    Die verantwortliche Person wählt die beteiligten Institutionen, bereitet deren Unterlagen vor und legt die Rückmeldefristen sowie die Abschlussvariante fest.

    • Weiter: Zur Freigabe einreichen
  14. Aufgabe · Referent

    Der vollständige Entwurf wird zur Entscheidung eingereicht. Während der Prüfung kann er nicht weiter als Entwurf bearbeitet werden.

    • Weiter: Freigabe prüfen
  15. Aufgabe · Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung prüft die Freigabe. Freigabe und Ablehnung müssen durch eine andere Person erfolgen als die Einreichung.

    • Weiter: Freigegeben?
  16. Entscheidung · Geschäftsführung

    Eine Freigabe erlaubt den Erstversand. Bei Ablehnung ist eine Begründung erforderlich; der Entwurf kann anschließend überarbeitet und erneut eingereicht werden.

    • Ja: Freigabestand fixieren
    • Nein: Entwurf überarbeiten
  17. Aufgabe · Referent

    Die verantwortliche Person überarbeitet den abgelehnten Entwurf. Danach ist eine neue Einreichung und Freigabeentscheidung erforderlich.

    • Weiter: Beteiligte und Unterlagen vorbereiten
  18. Automatischer Schritt · System

    Mit der Freigabe wird der genehmigte Stand festgehalten. Dies ist eine Wirkung der Freigabe und verlangt keine zusätzliche Handlung.

    • Weiter: Erstversand beauftragen
  19. Aufgabe · Referent

    Der Referent beauftragt die Erstnachrichten für die aktiven Beteiligungen. Mit der erfolgreichen Beauftragung beginnt die Beteiligungsphase; sie wartet nicht auf den tatsächlichen Nachrichtenempfang. Das Portal prüft den Zugang beim Aufruf.

    • Weiter: Beteiligung, Bescheidung und Abschluss
  20. Teilprozess · Referent

    Die Institutionen geben Rückmeldungen ab; der Referent wertet sie aus, bescheidet sie soweit erforderlich und schließt das Verfahren ab. Alle aktiven Beteiligungen haben geantwortet oder die wirksame Verfahrensfrist ist abgelaufen, bevor der Abschlussweg eröffnet wird. Die Geschäftsführung kann das laufende Verfahren mit Begründung abbrechen.

    • Weiter: Abgeschlossen
  21. Verantwortung · Referent

  22. Beginn · Referent

    Die Beteiligungsphase beginnt nach der erfolgreichen Beauftragung der Erstnachrichten.

    • Weiter: Alle Antworten oder Fristablauf
  23. Warten auf Ereignis · Referent

    Der weitere Abschlussweg ist möglich, sobald alle aktiven Beteiligungen geantwortet haben oder die wirksame Verfahrensfrist abgelaufen ist. Eine festgelegte zweite Verfahrensfrist ersetzt dabei die erste. Individuelle Fristverlängerungen bleiben für die einzelne Rückmeldung maßgeblich; sie sind nicht als eigener Ablaufzweig dargestellt.

    • Weiter: Stellungnahmen prüfen und beantworten
  24. Aufgabe · Referent

    Der Referent prüft die Rückmeldungen und legt für erforderliche Bescheidungen Bestätigung oder Ablehnung mit Begründung fest. Vor der Übermittlung sind nachvollziehbare Korrekturen möglich. Die Auswertung kann bereits während der Beteiligung beginnen; hier ist die abschließende Prüfung dargestellt. Unbeantwortete Einwände verhindern den Abschluss.

    • Weiter: Bescheidung erforderlich?
  25. Entscheidung · Referent

    Ein direkter Abschluss ohne Bescheidung ist möglich, wenn keine Stellungnahme im Sinne des Fachvertrags vorliegt, etwa wenn nur Verzicht oder keine Rückmeldung vorliegen. Zustimmung, Zustimmung mit Änderungswunsch, Ablehnung und keine Einwände zählen als Stellungnahmen. Eine Abschlussvariante und verfügbare unbedenkliche Endfassungen bleiben erforderlich.

    • Nein: Verfahren abschließen
    • Ja: Abschlussvariante?
  26. Entscheidung · Referent

    Die festgelegte Variante bestimmt den weiteren Weg: einstufig werden Bescheidung und Abschluss gemeinsam beauftragt; zweistufig folgen Bescheidung und Abschluss getrennt. Ohne gewählte Variante ist kein Abschluss zulässig.

    • Zweistufig: Bescheidungsphase eröffnen
    • Einstufig: Bescheidung und Abschluss beauftragen
  27. Aufgabe · Referent

    Der Referent eröffnet im zweistufigen Weg die Bescheidungsphase. Danach können die Institutionen keine weiteren Stellungnahmen abgeben. Offene Einwände verhindern diesen Phasenbeginn nicht, müssen aber vor dem Abschluss beantwortet sein.

    • Weiter: Bescheidungsunterlagen bereitstellen
  28. Aufgabe · Referent

    Der Referent stellt die Bescheidungsunterlagen bereit. Bescheidungsanlagen sind vor der ersten beauftragten Bescheidung bearbeitbar und danach festgelegt. Davon getrennte Abschlussunterlagen bleiben bis zum Verfahrensabschluss bearbeitbar; verfügbare, unbedenkliche Endfassungen sind für jeden Abschlussweg erforderlich.

    • Weiter: Bescheidungen vollständig beauftragen
  29. Aufgabe · Referent

    Der Referent wählt die berechtigten Empfänger und beauftragt deren Bescheidungen. Dies kann in mehreren Teilwellen geschehen. Bereits beauftragte identische Bescheidungen werden nicht nochmals beauftragt. Die erste Teilwelle legt die Abschlussvariante und die Bescheidungsanlagen fest. Abschlussunterlagen bleiben bis zum Verfahrensabschluss bearbeitbar. Der Abschluss bleibt gesperrt, solange noch erforderliche Bescheidungen ausstehen. Spätere Nachträge nach der Übermittlung sind nicht Teil dieses Modells.

    • Weiter: Bescheidungen vollständig?
  30. Aufgabe · Referent

    Im einstufigen Weg beauftragt der Referent alle erforderlichen Bescheidungen und den Abschluss gemeinsam. Es gibt hier keine auswählbaren Teilwellen. Die Rückmeldephase muss beendet sein; offene Einwände müssen beantwortet und unbedenkliche Endfassungen verfügbar sein. Gibt es keine Bescheidungsempfänger, wird ohne Bescheidungsversand abgeschlossen.

    • Weiter: Abschluss gespeichert
  31. Entscheidung · Referent

    Der getrennte Abschluss ist erst möglich, wenn alle erforderlichen Bescheidungen beauftragt wurden. Sind noch Bescheidungen offen, wählt der Referent weitere berechtigte Empfänger und beauftragt die nächste Teilwelle. Entscheidend ist die vollständige Beauftragung, nicht der tatsächliche Nachrichtenempfang.

    • Ja: Verfahren abschließen
    • Noch offen: Bescheidungen vollständig beauftragen
  32. Aufgabe · Referent

    Der Referent schließt das Verfahren ab. Im zweistufigen Regelweg müssen zuvor alle erforderlichen Bescheidungen beauftragt sein; eine erste Teilwelle allein genügt nicht. Unbeantwortete Einwände und fehlende oder gesperrte Endfassungen verhindern den Abschluss. Ohne Stellungnahme ist nach Ende der Rückmeldephase ein direkter Abschluss möglich. Berechtigte Institutionen können danach ihren eigenen zulässigen Abschlussstand weiterhin lesen; fachliche Änderungen sind beendet.

    • Weiter: Abschluss gespeichert
  33. Ergebnis · Referent

    Der fachliche Abschluss ist gespeichert. Der Nachrichtenversand läuft davon unabhängig weiter.

  34. Übergang · Referent

    Beteiligung geöffnet → Alle Antworten oder Fristablauf

  35. Übergang · Referent

    Alle Antworten oder Fristablauf → Stellungnahmen prüfen und beantworten

  36. Übergang · Referent

    Stellungnahmen prüfen und beantworten → Bescheidung erforderlich?

  37. Übergang · Referent

    Bescheidung erforderlich? → Verfahren abschließen

  38. Übergang · Referent

    Bescheidung erforderlich? → Abschlussvariante?

  39. Übergang · Referent

    Abschlussvariante? → Bescheidungsphase eröffnen

  40. Übergang · Referent

    Abschlussvariante? → Bescheidung und Abschluss beauftragen

  41. Übergang · Referent

    Bescheidungsphase eröffnen → Bescheidungsunterlagen bereitstellen

  42. Übergang · Referent

    Bescheidungsunterlagen bereitstellen → Bescheidungen vollständig beauftragen

  43. Übergang · Referent

    Bescheidungen vollständig beauftragen → Bescheidungen vollständig?

  44. Übergang · Referent

    Bescheidung und Abschluss beauftragen → Abschluss gespeichert

  45. Übergang · Referent

    Verfahren abschließen → Abschluss gespeichert

  46. Übergang · Referent

    Bescheidungen vollständig? → Verfahren abschließen

  47. Übergang · Referent

    Bescheidungen vollständig? → Bescheidungen vollständig beauftragen

  48. Hinweis · Referent

  49. Ergebnis · Referent

    Das Verfahren ist fachlich abgeschlossen. Ein beauftragter Nachrichtenversand ist damit noch kein bestätigter Empfang.

  50. Ausnahme · Referent

    Die Geschäftsführung hat das laufende Verfahren wirksam und mit amtlicher Begründung abgebrochen. Eine abgewiesene Abbruchanforderung unterbricht den Ablauf nicht.

    • Weiter: Abbruch und Mitteilung festhalten
  51. Automatischer Schritt · System

    Der Abbruch und seine amtliche Begründung werden festgehalten und die Abbruchmitteilungen beauftragt. Weitere Rückmeldungen und geplante Erinnerungen enden. Das Verfahren wird nicht wiedereröffnet; berechtigte Institutionen können ihren zulässigen eigenen Endstand lesen.

    • Weiter: Abgebrochen
  52. Ergebnis · System

    Das Verfahren ist abgebrochen. Der dokumentierte Verlauf bleibt erhalten.

  53. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Anhörungsbedarf → Verfahren anlegen

  54. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Verfahren anlegen → Beteiligte und Unterlagen vorbereiten

  55. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Beteiligte und Unterlagen vorbereiten → Zur Freigabe einreichen

  56. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Zur Freigabe einreichen → Freigabe prüfen

  57. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Freigabe prüfen → Freigegeben?

  58. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Freigegeben? → Freigabestand fixieren

  59. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Freigegeben? → Entwurf überarbeiten

  60. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Entwurf überarbeiten → Beteiligte und Unterlagen vorbereiten

  61. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Freigabestand fixieren → Erstversand beauftragen

  62. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Erstversand beauftragen → Beteiligung, Bescheidung und Abschluss

  63. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Beteiligung, Bescheidung und Abschluss → Abgeschlossen

  64. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Gültiger Abbruch → Abbruch und Mitteilung festhalten

  65. Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Abbruch und Mitteilung festhalten → Abgebrochen

  66. Hinweis · RAL – Anhörungsverfahren

  67. Prozess · Nachrichtenversand

    Der Nachrichtenversand verarbeitet beauftragte Nachrichten unabhängig vom fachlichen Verfahrensablauf. Ein Versandfehler hebt Freigabe, Abschluss oder Abbruch nicht auf. Die Detailsicht zeigt einen Übermittlungsversuch und dessen Ergebnis.

  68. Beginn · Nachrichtenversand

    • Weiter: Nachrichten übermitteln
  69. Teilprozess · Nachrichtenversand

    Der Versanddienst bearbeitet die beauftragte Nachricht. Die Detailsicht unterscheidet erfolgreiche Übergabe und Fehlversuch. Diese Bearbeitung verändert den fachlichen Stand des Verfahrens nicht.

    • Weiter: Bearbeitung erfasst
  70. Beginn · Nachrichtenversand

    Die Bearbeitung eines beauftragten Nachrichtenversands beginnt.

    • Weiter: Nachricht an Versanddienst übergeben
  71. Automatischer Schritt · Nachrichtenversand

    Die vorbereitete Nachricht wird an den Versanddienst übergeben. Eine erfolgreiche Übergabe bestätigt keinen tatsächlichen Empfang bei der Institution.

    • Weiter: Übergabe erfolgreich?
  72. Entscheidung · Nachrichtenversand

    Das Ergebnis betrifft diesen Übermittlungsversuch. Der fachliche Stand des Verfahrens bleibt davon unberührt.

    • Ja: Übergabe protokolliert
    • Nein: Fehler und Wiederholung vermerken
  73. Ergebnis · Nachrichtenversand

    Die erfolgreiche Übergabe an den Versanddienst ist festgehalten.

  74. Automatischer Schritt · Nachrichtenversand

    Der Fehlversuch wird festgehalten. Eine zulässige Wiederholung oder notwendige Klärung richtet sich nach den Versandregeln.

    • Weiter: Fehler protokolliert
  75. Ergebnis · Nachrichtenversand

    Der Fehlversuch ist festgehalten. Eine spätere zulässige Wiederholung bleibt möglich.

  76. Übergang · Nachrichtenversand

    Auftrag bearbeiten → Nachricht an Versanddienst übergeben

  77. Übergang · Nachrichtenversand

    Nachricht an Versanddienst übergeben → Übergabe erfolgreich?

  78. Übergang · Nachrichtenversand

    Übergabe erfolgreich? → Übergabe protokolliert

  79. Übergang · Nachrichtenversand

    Übergabe erfolgreich? → Fehler und Wiederholung vermerken

  80. Übergang · Nachrichtenversand

    Fehler und Wiederholung vermerken → Fehler protokolliert

  81. Ergebnis · Nachrichtenversand

  82. Übergang · Nachrichtenversand

    Versandauftrag → Nachrichten übermitteln

  83. Übergang · Nachrichtenversand

    Nachrichten übermitteln → Bearbeitung erfasst