KP-HP-01: Anhörungsverfahren – Prozesssicht · Fachliche Erläuterungen
Deskriptive Prozesssicht

KP-HP-01: Anhörungsverfahren – Prozesssicht · Fachliche Erläuterungen

Zur Prozesssicht

Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft

Modell des dokumentierten fachlichen Ablaufs. Fachlich geprüft am 10.10.2026. Die Übersicht zeigt Verantwortlichkeiten, Freigabe, Beteiligung, Abschluss und Abbruch. Ein beauftragter Versand ist vom späteren Nachrichtenversand getrennt.

Umfang

Außerhalb dieser Sicht

Schritte und fachliche Übergänge

  1. RAL – Anhörungsverfahren

    Beteiligter

  2. Nachrichtenversand

    Beteiligter

  3. Beteiligte Institutionen

    Beteiligter

  4. Versandauftrag

    Nachricht

    Der Referent beauftragt den Erstversand. Bescheidungs-, Abschluss- und Abbruchnachrichten werden ebenfalls über den Nachrichtenversand übermittelt; ihre einzelnen Übergaben sind in der Übersicht zusammengefasst.

    Erstversand beauftragen → Versandauftrag

  5. Nachricht

    Nachricht

    Der Versanddienst übermittelt Einladungen, Bescheidungen, Abschluss- oder Abbruchnachrichten an die beteiligten Institutionen. Die erfolgreiche Übergabe an den Versanddienst bestätigt noch keinen Empfang.

    Nachrichten übermitteln → Beteiligte Institutionen

  6. Stellungnahme

    Nachricht

    Die Institution gibt ihre Stellungnahme oder ihren Verzicht im Portal ab. Sie sieht und bearbeitet ausschließlich ihre eigene Beteiligung.

    Beteiligte Institutionen → Beteiligung, Bescheidung und Abschluss

  7. KP-HP-01: Anhörungsverfahren – Prozesssicht

    Prozess · RAL – Anhörungsverfahren

    Modell des dokumentierten fachlichen Ablaufs. Fachlich geprüft am 10.10.2026. Die Übersicht zeigt Verantwortlichkeiten, Freigabe, Beteiligung, Abschluss und Abbruch. Ein beauftragter Versand ist vom späteren Nachrichtenversand getrennt.

  8. Referent

    Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren

  9. Geschäftsführung

    Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren

  10. System

    Verantwortung · RAL – Anhörungsverfahren

  11. Anhörungsbedarf

    Beginn · Referent

    Fachlicher Bedarf führt zur Anlage eines neuen Verfahrens.

    • Weiter: Verfahren anlegen
  12. Verfahren anlegen

    Aufgabe · Referent

    Die verantwortliche Person legt einen neuen Verfahrensentwurf mit den erforderlichen Angaben an.

    • Weiter: Beteiligte und Unterlagen vorbereiten
  13. Beteiligte und Unterlagen vorbereiten

    Aufgabe · Referent

    Die verantwortliche Person wählt die beteiligten Institutionen, bereitet deren Unterlagen vor und legt die Rückmeldefristen sowie die Abschlussvariante fest.

    • Weiter: Zur Freigabe einreichen
  14. Zur Freigabe einreichen

    Aufgabe · Referent

    Der vollständige Entwurf wird zur Entscheidung eingereicht. Während der Prüfung kann er nicht weiter als Entwurf bearbeitet werden.

    • Weiter: Freigabe prüfen
  15. Freigabe prüfen

    Aufgabe · Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung prüft die Freigabe. Freigabe und Ablehnung müssen durch eine andere Person erfolgen als die Einreichung.

    • Weiter: Freigegeben?
  16. Freigegeben?

    Entscheidung · Geschäftsführung

    Eine Freigabe erlaubt den Erstversand. Bei Ablehnung ist eine Begründung erforderlich; der Entwurf kann anschließend überarbeitet und erneut eingereicht werden.

    • Ja: Freigabestand fixieren
    • Nein: Entwurf überarbeiten
  17. Entwurf überarbeiten

    Aufgabe · Referent

    Die verantwortliche Person überarbeitet den abgelehnten Entwurf. Danach ist eine neue Einreichung und Freigabeentscheidung erforderlich.

    • Weiter: Beteiligte und Unterlagen vorbereiten
  18. Freigabestand fixieren

    Automatischer Schritt · System

    Mit der Freigabe wird der genehmigte Stand festgehalten. Dies ist eine Wirkung der Freigabe und verlangt keine zusätzliche Handlung.

    • Weiter: Erstversand beauftragen
  19. Erstversand beauftragen

    Aufgabe · Referent

    Der Referent beauftragt die Erstnachrichten für die aktiven Beteiligungen. Mit der erfolgreichen Beauftragung beginnt die Beteiligungsphase; sie wartet nicht auf den tatsächlichen Nachrichtenempfang. Das Portal prüft den Zugang beim Aufruf.

    • Weiter: Beteiligung, Bescheidung und Abschluss
  20. Beteiligung, Bescheidung und Abschluss

    Teilprozess · Referent

    Die Institutionen geben Rückmeldungen ab; der Referent wertet sie aus, bescheidet sie soweit erforderlich und schließt das Verfahren ab. Alle aktiven Beteiligungen haben geantwortet oder die wirksame Verfahrensfrist ist abgelaufen, bevor der Abschlussweg eröffnet wird. Die Geschäftsführung kann das laufende Verfahren mit Begründung abbrechen.

    • Weiter: Abgeschlossen
  21. Referent

    Verantwortung · Referent

  22. Beteiligung geöffnet

    Beginn · Referent

    Die Beteiligungsphase beginnt nach der erfolgreichen Beauftragung der Erstnachrichten.

    • Weiter: Alle Antworten oder Fristablauf
  23. Alle Antworten oder Fristablauf

    Warten auf Ereignis · Referent

    Der weitere Abschlussweg ist möglich, sobald alle aktiven Beteiligungen geantwortet haben oder die wirksame Verfahrensfrist abgelaufen ist. Eine festgelegte zweite Verfahrensfrist ersetzt dabei die erste. Individuelle Fristverlängerungen bleiben für die einzelne Rückmeldung maßgeblich; sie sind nicht als eigener Ablaufzweig dargestellt.

    • Weiter: Stellungnahmen prüfen und beantworten
  24. Stellungnahmen prüfen und beantworten

    Aufgabe · Referent

    Der Referent prüft die Rückmeldungen und legt für erforderliche Bescheidungen Bestätigung oder Ablehnung mit Begründung fest. Vor der Übermittlung sind nachvollziehbare Korrekturen möglich. Die Auswertung kann bereits während der Beteiligung beginnen; hier ist die abschließende Prüfung dargestellt. Unbeantwortete Einwände verhindern den Abschluss.

    • Weiter: Bescheidung erforderlich?
  25. Bescheidung erforderlich?

    Entscheidung · Referent

    Ein direkter Abschluss ohne Bescheidung ist möglich, wenn keine Stellungnahme im Sinne des Fachvertrags vorliegt, etwa wenn nur Verzicht oder keine Rückmeldung vorliegen. Zustimmung, Zustimmung mit Änderungswunsch, Ablehnung und keine Einwände zählen als Stellungnahmen. Eine Abschlussvariante und verfügbare unbedenkliche Endfassungen bleiben erforderlich.

    • Nein: Verfahren abschließen
    • Ja: Abschlussvariante?
  26. Abschlussvariante?

    Entscheidung · Referent

    Die festgelegte Variante bestimmt den weiteren Weg: einstufig werden Bescheidung und Abschluss gemeinsam beauftragt; zweistufig folgen Bescheidung und Abschluss getrennt. Ohne gewählte Variante ist kein Abschluss zulässig.

    • Zweistufig: Bescheidungsphase eröffnen
    • Einstufig: Bescheidung und Abschluss beauftragen
  27. Bescheidungsphase eröffnen

    Aufgabe · Referent

    Der Referent eröffnet im zweistufigen Weg die Bescheidungsphase. Danach können die Institutionen keine weiteren Stellungnahmen abgeben. Offene Einwände verhindern diesen Phasenbeginn nicht, müssen aber vor dem Abschluss beantwortet sein.

    • Weiter: Bescheidungsunterlagen bereitstellen
  28. Bescheidungsunterlagen bereitstellen

    Aufgabe · Referent

    Der Referent stellt die Bescheidungsunterlagen bereit. Bescheidungsanlagen sind vor der ersten beauftragten Bescheidung bearbeitbar und danach festgelegt. Davon getrennte Abschlussunterlagen bleiben bis zum Verfahrensabschluss bearbeitbar; verfügbare, unbedenkliche Endfassungen sind für jeden Abschlussweg erforderlich.

    • Weiter: Bescheidungen vollständig beauftragen
  29. Bescheidungen vollständig beauftragen

    Aufgabe · Referent

    Der Referent wählt die berechtigten Empfänger und beauftragt deren Bescheidungen. Dies kann in mehreren Teilwellen geschehen. Bereits beauftragte identische Bescheidungen werden nicht nochmals beauftragt. Die erste Teilwelle legt die Abschlussvariante und die Bescheidungsanlagen fest. Abschlussunterlagen bleiben bis zum Verfahrensabschluss bearbeitbar. Der Abschluss bleibt gesperrt, solange noch erforderliche Bescheidungen ausstehen. Spätere Nachträge nach der Übermittlung sind nicht Teil dieses Modells.

    • Weiter: Bescheidungen vollständig?
  30. Bescheidung und Abschluss beauftragen

    Aufgabe · Referent

    Im einstufigen Weg beauftragt der Referent alle erforderlichen Bescheidungen und den Abschluss gemeinsam. Es gibt hier keine auswählbaren Teilwellen. Die Rückmeldephase muss beendet sein; offene Einwände müssen beantwortet und unbedenkliche Endfassungen verfügbar sein. Gibt es keine Bescheidungsempfänger, wird ohne Bescheidungsversand abgeschlossen.

    • Weiter: Abschluss gespeichert
  31. Bescheidungen vollständig?

    Entscheidung · Referent

    Der getrennte Abschluss ist erst möglich, wenn alle erforderlichen Bescheidungen beauftragt wurden. Sind noch Bescheidungen offen, wählt der Referent weitere berechtigte Empfänger und beauftragt die nächste Teilwelle. Entscheidend ist die vollständige Beauftragung, nicht der tatsächliche Nachrichtenempfang.

    • Ja: Verfahren abschließen
    • Noch offen: Bescheidungen vollständig beauftragen
  32. Verfahren abschließen

    Aufgabe · Referent

    Der Referent schließt das Verfahren ab. Im zweistufigen Regelweg müssen zuvor alle erforderlichen Bescheidungen beauftragt sein; eine erste Teilwelle allein genügt nicht. Unbeantwortete Einwände und fehlende oder gesperrte Endfassungen verhindern den Abschluss. Ohne Stellungnahme ist nach Ende der Rückmeldephase ein direkter Abschluss möglich. Berechtigte Institutionen können danach ihren eigenen zulässigen Abschlussstand weiterhin lesen; fachliche Änderungen sind beendet.

    • Weiter: Abschluss gespeichert
  33. Abschluss gespeichert

    Ergebnis · Referent

    Der fachliche Abschluss ist gespeichert. Der Nachrichtenversand läuft davon unabhängig weiter.

  34. Übergang

    Übergang · Referent

    Beteiligung geöffnet → Alle Antworten oder Fristablauf

  35. Übergang

    Übergang · Referent

    Alle Antworten oder Fristablauf → Stellungnahmen prüfen und beantworten

  36. Übergang

    Übergang · Referent

    Stellungnahmen prüfen und beantworten → Bescheidung erforderlich?

  37. Nein

    Übergang · Referent

    Bescheidung erforderlich? → Verfahren abschließen

  38. Ja

    Übergang · Referent

    Bescheidung erforderlich? → Abschlussvariante?

  39. Zweistufig

    Übergang · Referent

    Abschlussvariante? → Bescheidungsphase eröffnen

  40. Einstufig

    Übergang · Referent

    Abschlussvariante? → Bescheidung und Abschluss beauftragen

  41. Übergang

    Übergang · Referent

    Bescheidungsphase eröffnen → Bescheidungsunterlagen bereitstellen

  42. Übergang

    Übergang · Referent

    Bescheidungsunterlagen bereitstellen → Bescheidungen vollständig beauftragen

  43. Übergang

    Übergang · Referent

    Bescheidungen vollständig beauftragen → Bescheidungen vollständig?

  44. Übergang

    Übergang · Referent

    Bescheidung und Abschluss beauftragen → Abschluss gespeichert

  45. Übergang

    Übergang · Referent

    Verfahren abschließen → Abschluss gespeichert

  46. Ja

    Übergang · Referent

    Bescheidungen vollständig? → Verfahren abschließen

  47. Noch offen

    Übergang · Referent

    Bescheidungen vollständig? → Bescheidungen vollständig beauftragen

  48. Während der Beteiligung: Rückmeldungen und Erinnerungen. Bescheidungen können in Teilwellen beauftragt werden; Abschluss erst bei Vollständigkeit.

    Hinweis · Referent

  49. Abgeschlossen

    Ergebnis · Referent

    Das Verfahren ist fachlich abgeschlossen. Ein beauftragter Nachrichtenversand ist damit noch kein bestätigter Empfang.

  50. Gültiger Abbruch

    Ausnahme · Referent

    Die Geschäftsführung hat das laufende Verfahren wirksam und mit amtlicher Begründung abgebrochen. Eine abgewiesene Abbruchanforderung unterbricht den Ablauf nicht.

    • Weiter: Abbruch und Mitteilung festhalten
  51. Abbruch und Mitteilung festhalten

    Automatischer Schritt · System

    Der Abbruch und seine amtliche Begründung werden festgehalten und die Abbruchmitteilungen beauftragt. Weitere Rückmeldungen und geplante Erinnerungen enden. Das Verfahren wird nicht wiedereröffnet; berechtigte Institutionen können ihren zulässigen eigenen Endstand lesen.

    • Weiter: Abgebrochen
  52. Abgebrochen

    Ergebnis · System

    Das Verfahren ist abgebrochen. Der dokumentierte Verlauf bleibt erhalten.

  53. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Anhörungsbedarf → Verfahren anlegen

  54. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Verfahren anlegen → Beteiligte und Unterlagen vorbereiten

  55. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Beteiligte und Unterlagen vorbereiten → Zur Freigabe einreichen

  56. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Zur Freigabe einreichen → Freigabe prüfen

  57. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Freigabe prüfen → Freigegeben?

  58. Ja

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Freigegeben? → Freigabestand fixieren

  59. Nein

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Freigegeben? → Entwurf überarbeiten

  60. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Entwurf überarbeiten → Beteiligte und Unterlagen vorbereiten

  61. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Freigabestand fixieren → Erstversand beauftragen

  62. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Erstversand beauftragen → Beteiligung, Bescheidung und Abschluss

  63. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Beteiligung, Bescheidung und Abschluss → Abgeschlossen

  64. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Gültiger Abbruch → Abbruch und Mitteilung festhalten

  65. Übergang

    Übergang · RAL – Anhörungsverfahren

    Abbruch und Mitteilung festhalten → Abgebrochen

  66. Fachliche Prozesssicht; fachlich geprüft. Frühe Stornierung und Detailregeln sind nicht dargestellt.

    Hinweis · RAL – Anhörungsverfahren

  67. Nachrichtenversand

    Prozess · Nachrichtenversand

    Der Nachrichtenversand verarbeitet beauftragte Nachrichten unabhängig vom fachlichen Verfahrensablauf. Ein Versandfehler hebt Freigabe, Abschluss oder Abbruch nicht auf. Die Detailsicht zeigt einen Übermittlungsversuch und dessen Ergebnis.

  68. Versandauftrag

    Beginn · Nachrichtenversand

    • Weiter: Nachrichten übermitteln
  69. Nachrichten übermitteln

    Teilprozess · Nachrichtenversand

    Der Versanddienst bearbeitet die beauftragte Nachricht. Die Detailsicht unterscheidet erfolgreiche Übergabe und Fehlversuch. Diese Bearbeitung verändert den fachlichen Stand des Verfahrens nicht.

    • Weiter: Bearbeitung erfasst
  70. Auftrag bearbeiten

    Beginn · Nachrichtenversand

    Die Bearbeitung eines beauftragten Nachrichtenversands beginnt.

    • Weiter: Nachricht an Versanddienst übergeben
  71. Nachricht an Versanddienst übergeben

    Automatischer Schritt · Nachrichtenversand

    Die vorbereitete Nachricht wird an den Versanddienst übergeben. Eine erfolgreiche Übergabe bestätigt keinen tatsächlichen Empfang bei der Institution.

    • Weiter: Übergabe erfolgreich?
  72. Übergabe erfolgreich?

    Entscheidung · Nachrichtenversand

    Das Ergebnis betrifft diesen Übermittlungsversuch. Der fachliche Stand des Verfahrens bleibt davon unberührt.

    • Ja: Übergabe protokolliert
    • Nein: Fehler und Wiederholung vermerken
  73. Übergabe protokolliert

    Ergebnis · Nachrichtenversand

    Die erfolgreiche Übergabe an den Versanddienst ist festgehalten.

  74. Fehler und Wiederholung vermerken

    Automatischer Schritt · Nachrichtenversand

    Der Fehlversuch wird festgehalten. Eine zulässige Wiederholung oder notwendige Klärung richtet sich nach den Versandregeln.

    • Weiter: Fehler protokolliert
  75. Fehler protokolliert

    Ergebnis · Nachrichtenversand

    Der Fehlversuch ist festgehalten. Eine spätere zulässige Wiederholung bleibt möglich.

  76. Übergang

    Übergang · Nachrichtenversand

    Auftrag bearbeiten → Nachricht an Versanddienst übergeben

  77. Übergang

    Übergang · Nachrichtenversand

    Nachricht an Versanddienst übergeben → Übergabe erfolgreich?

  78. Ja

    Übergang · Nachrichtenversand

    Übergabe erfolgreich? → Übergabe protokolliert

  79. Nein

    Übergang · Nachrichtenversand

    Übergabe erfolgreich? → Fehler und Wiederholung vermerken

  80. Übergang

    Übergang · Nachrichtenversand

    Fehler und Wiederholung vermerken → Fehler protokolliert

  81. Bearbeitung erfasst

    Ergebnis · Nachrichtenversand

  82. Übergang

    Übergang · Nachrichtenversand

    Versandauftrag → Nachrichten übermitteln

  83. Übergang

    Übergang · Nachrichtenversand

    Nachrichten übermitteln → Bearbeitung erfasst