KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Deskriptive Prozesssicht

KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

Alle Prozesse dieser Anwendung

Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft

Ein noch nicht versandtes Verfahren kann für Änderungen in den Entwurf zurückgeführt werden. Die eigene Einreichung darf mit Einreichungsrecht zurückgenommen werden; die Geschäftsführung darf auch eine fremde Einreichung und eine erteilte Freigabe zurücknehmen. Frühere Entscheidungen bleiben erhalten. Eine zurückgenommene Freigabe beendet zugleich die öffentliche Kennzeichnung; danach ist ein neuer Einreichungs- und Vier-Augen-Zyklus erforderlich.

Umfang und Grenzen der Prozesssicht

Umfang

  • Rücknahme einer noch offenen Einreichung durch die einreichende Person oder die Geschäftsführung.
  • Rücknahme einer erteilten Freigabe vor Erstversand ausschließlich durch die Geschäftsführung.
  • Rückkehr in bearbeitbaren Entwurf mit erhaltenem Entscheidungsverlauf und erforderlichem neuen Freigabezyklus.

Außerhalb dieser Sicht

  • Keine Stornierung und kein Abbruch eines laufenden Verfahrens; diese Wege bleiben getrennt.
  • Keine Rücknahme nach Erstversand, keine Änderung früherer Entscheidungen und keine automatische neue Freigabe.
  • Freigaberücknahme übermittelt keine neue externe Nachricht. Eine spätere erneute Freigabe setzt die öffentliche Kennzeichnung nicht automatisch wieder.
  • Benachrichtigung bei Einreichungsrücknahme wird nur vorgemerkt; tatsächlicher Empfang ist nicht zugesichert.
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  1. Prozess · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Ein noch nicht versandtes Verfahren kann für Änderungen in den Entwurf zurückgeführt werden. Die eigene Einreichung darf mit Einreichungsrecht zurückgenommen werden; die Geschäftsführung darf auch eine fremde Einreichung und eine erteilte Freigabe zurücknehmen. Frühere Entscheidungen bleiben erhalten. Eine zurückgenommene Freigabe beendet zugleich die öffentliche Kennzeichnung; danach ist ein neuer Einreichungs- und Vier-Augen-Zyklus erforderlich.

  2. Verantwortung · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Verantwortung: Referent

  3. Verantwortung · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Verantwortung: Geschäftsführung

  4. Verantwortung · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Verantwortung: Portal

  5. Beginn · Portal

    Ein noch nicht versandtes Verfahren muss vor weiterer Bearbeitung aus Einreichung oder Freigabe zurückgenommen werden.

    • Weiter: Aktuellen Freigabestand ermitteln
  6. Automatischer Schritt · Portal

    Der aktuelle Verfahrensstand und die einreichende Person bestimmen den Rücknahmeweg. Eine laufende Prüfung erzeugt keinen zusätzlichen Sperrzustand.

    • Weiter: Welche Rücknahme?
  7. Entscheidung · Portal

    Offene Einreichung und erteilte Freigabe sind getrennte Grundlagen. Im Entwurf, nach Erstversand und nach Verfahrensende ist diese Rücknahme nicht zulässig.

    • Offene Einreichung: Wer nimmt die Einreichung zurück?
    • Freigabe vor Versand: Erteilte Freigabe zurücknehmen
    • Nicht zulässig: Rücknahme abgewiesen
  8. Entscheidung · Portal

    Die einreichende Person benötigt das Einreichungsrecht. Für eine fremde Einreichung ist Freigaberecht der Geschäftsführung erforderlich; ein anderer Referent darf sie nicht zurücknehmen.

    • Eigener Einreicher: Eigene Einreichung zurücknehmen
    • GF: Einreichung zurücknehmen
    • Nicht berechtigt: Rücknahme abgewiesen
  9. Aufgabe · Referent

    Die einreichende Person bestätigt die Rücknahme ihrer noch offenen Einreichung. Das Einreichungsrecht und der zuletzt gelesene Stand müssen weiterhin gelten.

    • Weiter: Recht und Grundlage erneut prüfen
  10. Aufgabe · Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung bestätigt mit Freigaberecht die Rücknahme der noch offenen Einreichung. Sie kann auch die Einreichung einer anderen Person zurücknehmen.

    • Weiter: Recht und Grundlage erneut prüfen
  11. Aufgabe · Geschäftsführung

    Nur die Geschäftsführung darf die erteilte Freigabe vor Erstversand zurücknehmen. Die damalige Freigabeentscheidung bleibt im Verlauf erhalten.

    • Weiter: Recht und Grundlage erneut prüfen
  12. Automatischer Schritt · Portal

    Passendes Recht, einreichende Person und aktueller Verfahrensstand werden erneut geprüft. Ein inzwischen entschiedenes oder versandtes Verfahren kann nicht über diesen Auftrag zurückgenommen werden.

    • Weiter: Rücknahme zulässig?
  13. Entscheidung · Portal

    Nur die zum aktuellen Stand passende, ausdrücklich bestätigte Rücknahme wird ausgeführt. Ein inzwischen veränderter Stand verlangt erneutes Lesen.

    • Ja: Bearbeitbaren Entwurf wiederherstellen
    • Nein: Rücknahme abgewiesen
  14. Automatischer Schritt · Portal

    Einreichungsgrundlage wird zurückgesetzt und die Rücknahme nachvollziehbar festgehalten. Bei Freigaberücknahme werden zusätzlich aktuelle Freigabe und öffentliche Kennzeichnung entfernt. Alte Entscheidungen bleiben erhalten. Nur bei Einreichungsrücknahme wird die zugehörige interne Entscheidungsbenachrichtigung vorgemerkt.

    • Weiter: Neuer Freigabezyklus erforderlich
  15. Ergebnis · Portal

    Der Entwurf kann wieder bearbeitet werden. Vor Erstversand sind neue Einreichung und Vier-Augen-Entscheidung erforderlich. Eine frühere öffentliche Kennzeichnung wird auch bei neuer Freigabe nicht automatisch wieder gesetzt.

  16. Ergebnis · Portal

    Ohne passende Person, Recht oder aktuelle Rücknahmegrundlage wird weder Entwurf noch Verlauf verändert. Eine berechtigte Person kann den aktuellen Stand neu prüfen.

  17. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Rücknahme erforderlich → Aktuellen Freigabestand ermitteln

  18. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Aktuellen Freigabestand ermitteln → Welche Rücknahme?

  19. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Offene Einreichung

    Welche Rücknahme? → Wer nimmt die Einreichung zurück?

  20. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Freigabe vor Versand

    Welche Rücknahme? → Erteilte Freigabe zurücknehmen

  21. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Nicht zulässig

    Welche Rücknahme? → Rücknahme abgewiesen

  22. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Eigener Einreicher

    Wer nimmt die Einreichung zurück? → Eigene Einreichung zurücknehmen

  23. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    GF bezeichnet die Geschäftsführung. Geschäftsführung

    Wer nimmt die Einreichung zurück? → Einreichung zurücknehmen

  24. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Nicht berechtigt

    Wer nimmt die Einreichung zurück? → Rücknahme abgewiesen

  25. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Eigene Einreichung zurücknehmen → Recht und Grundlage erneut prüfen

  26. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Einreichung zurücknehmen → Recht und Grundlage erneut prüfen

  27. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Erteilte Freigabe zurücknehmen → Recht und Grundlage erneut prüfen

  28. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Recht und Grundlage erneut prüfen → Rücknahme zulässig?

  29. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Ja

    Rücknahme zulässig? → Bearbeitbaren Entwurf wiederherstellen

  30. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Nein

    Rücknahme zulässig? → Rücknahme abgewiesen

  31. Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Bearbeitbaren Entwurf wiederherstellen → Neuer Freigabezyklus erforderlich