KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen · Fachliche Erläuterungen
Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft
Ein noch nicht versandtes Verfahren kann für Änderungen in den Entwurf zurückgeführt werden. Die eigene Einreichung darf mit Einreichungsrecht zurückgenommen werden; die Geschäftsführung darf auch eine fremde Einreichung und eine erteilte Freigabe zurücknehmen. Frühere Entscheidungen bleiben erhalten. Eine zurückgenommene Freigabe beendet zugleich die öffentliche Kennzeichnung; danach ist ein neuer Einreichungs- und Vier-Augen-Zyklus erforderlich.
Umfang
- Rücknahme einer noch offenen Einreichung durch die einreichende Person oder die Geschäftsführung.
- Rücknahme einer erteilten Freigabe vor Erstversand ausschließlich durch die Geschäftsführung.
- Rückkehr in bearbeitbaren Entwurf mit erhaltenem Entscheidungsverlauf und erforderlichem neuen Freigabezyklus.
Außerhalb dieser Sicht
- Keine Stornierung und kein Abbruch eines laufenden Verfahrens; diese Wege bleiben getrennt.
- Keine Rücknahme nach Erstversand, keine Änderung früherer Entscheidungen und keine automatische neue Freigabe.
- Freigaberücknahme übermittelt keine neue externe Nachricht. Eine spätere erneute Freigabe setzt die öffentliche Kennzeichnung nicht automatisch wieder.
- Benachrichtigung bei Einreichungsrücknahme wird nur vorgemerkt; tatsächlicher Empfang ist nicht zugesichert.
Schritte und fachliche Übergänge
KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Prozess · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Ein noch nicht versandtes Verfahren kann für Änderungen in den Entwurf zurückgeführt werden. Die eigene Einreichung darf mit Einreichungsrecht zurückgenommen werden; die Geschäftsführung darf auch eine fremde Einreichung und eine erteilte Freigabe zurücknehmen. Frühere Entscheidungen bleiben erhalten. Eine zurückgenommene Freigabe beendet zugleich die öffentliche Kennzeichnung; danach ist ein neuer Einreichungs- und Vier-Augen-Zyklus erforderlich.
Referent
Verantwortung · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Verantwortung: Referent
Geschäftsführung
Verantwortung · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Verantwortung: Geschäftsführung
Portal
Verantwortung · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Verantwortung: Portal
Rücknahme erforderlich
Beginn · Portal
Ein noch nicht versandtes Verfahren muss vor weiterer Bearbeitung aus Einreichung oder Freigabe zurückgenommen werden.
- Weiter: Aktuellen Freigabestand ermitteln
Aktuellen Freigabestand ermitteln
Automatischer Schritt · Portal
Der aktuelle Verfahrensstand und die einreichende Person bestimmen den Rücknahmeweg. Eine laufende Prüfung erzeugt keinen zusätzlichen Sperrzustand.
- Weiter: Welche Rücknahme?
Welche Rücknahme?
Entscheidung · Portal
Offene Einreichung und erteilte Freigabe sind getrennte Grundlagen. Im Entwurf, nach Erstversand und nach Verfahrensende ist diese Rücknahme nicht zulässig.
- Offene Einreichung: Wer nimmt die Einreichung zurück?
- Freigabe vor Versand: Erteilte Freigabe zurücknehmen
- Nicht zulässig: Rücknahme abgewiesen
Wer nimmt die Einreichung zurück?
Entscheidung · Portal
Die einreichende Person benötigt das Einreichungsrecht. Für eine fremde Einreichung ist Freigaberecht der Geschäftsführung erforderlich; ein anderer Referent darf sie nicht zurücknehmen.
- Eigener Einreicher: Eigene Einreichung zurücknehmen
- GF: Einreichung zurücknehmen
- Nicht berechtigt: Rücknahme abgewiesen
Eigene Einreichung zurücknehmen
Aufgabe · Referent
Die einreichende Person bestätigt die Rücknahme ihrer noch offenen Einreichung. Das Einreichungsrecht und der zuletzt gelesene Stand müssen weiterhin gelten.
- Weiter: Recht und Grundlage erneut prüfen
Einreichung zurücknehmen
Aufgabe · Geschäftsführung
Die Geschäftsführung bestätigt mit Freigaberecht die Rücknahme der noch offenen Einreichung. Sie kann auch die Einreichung einer anderen Person zurücknehmen.
- Weiter: Recht und Grundlage erneut prüfen
Erteilte Freigabe zurücknehmen
Aufgabe · Geschäftsführung
Nur die Geschäftsführung darf die erteilte Freigabe vor Erstversand zurücknehmen. Die damalige Freigabeentscheidung bleibt im Verlauf erhalten.
- Weiter: Recht und Grundlage erneut prüfen
Recht und Grundlage erneut prüfen
Automatischer Schritt · Portal
Passendes Recht, einreichende Person und aktueller Verfahrensstand werden erneut geprüft. Ein inzwischen entschiedenes oder versandtes Verfahren kann nicht über diesen Auftrag zurückgenommen werden.
- Weiter: Rücknahme zulässig?
Rücknahme zulässig?
Entscheidung · Portal
Nur die zum aktuellen Stand passende, ausdrücklich bestätigte Rücknahme wird ausgeführt. Ein inzwischen veränderter Stand verlangt erneutes Lesen.
- Ja: Bearbeitbaren Entwurf wiederherstellen
- Nein: Rücknahme abgewiesen
Bearbeitbaren Entwurf wiederherstellen
Automatischer Schritt · Portal
Einreichungsgrundlage wird zurückgesetzt und die Rücknahme nachvollziehbar festgehalten. Bei Freigaberücknahme werden zusätzlich aktuelle Freigabe und öffentliche Kennzeichnung entfernt. Alte Entscheidungen bleiben erhalten. Nur bei Einreichungsrücknahme wird die zugehörige interne Entscheidungsbenachrichtigung vorgemerkt.
- Weiter: Neuer Freigabezyklus erforderlich
Neuer Freigabezyklus erforderlich
Ergebnis · Portal
Der Entwurf kann wieder bearbeitet werden. Vor Erstversand sind neue Einreichung und Vier-Augen-Entscheidung erforderlich. Eine frühere öffentliche Kennzeichnung wird auch bei neuer Freigabe nicht automatisch wieder gesetzt.
Rücknahme abgewiesen
Ergebnis · Portal
Ohne passende Person, Recht oder aktuelle Rücknahmegrundlage wird weder Entwurf noch Verlauf verändert. Eine berechtigte Person kann den aktuellen Stand neu prüfen.
Übergang
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.
Rücknahme erforderlich → Aktuellen Freigabestand ermitteln
Übergang
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.
Aktuellen Freigabestand ermitteln → Welche Rücknahme?
Offene Einreichung
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Offene Einreichung
Welche Rücknahme? → Wer nimmt die Einreichung zurück?
Freigabe vor Versand
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Freigabe vor Versand
Welche Rücknahme? → Erteilte Freigabe zurücknehmen
Nicht zulässig
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Nicht zulässig
Welche Rücknahme? → Rücknahme abgewiesen
Eigener Einreicher
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Eigener Einreicher
Wer nimmt die Einreichung zurück? → Eigene Einreichung zurücknehmen
GF
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
GF bezeichnet die Geschäftsführung. Geschäftsführung
Wer nimmt die Einreichung zurück? → Einreichung zurücknehmen
Nicht berechtigt
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Nicht berechtigt
Wer nimmt die Einreichung zurück? → Rücknahme abgewiesen
Übergang
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.
Eigene Einreichung zurücknehmen → Recht und Grundlage erneut prüfen
Übergang
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.
Einreichung zurücknehmen → Recht und Grundlage erneut prüfen
Übergang
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
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Erteilte Freigabe zurücknehmen → Recht und Grundlage erneut prüfen
Übergang
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Recht und Grundlage erneut prüfen → Rücknahme zulässig?
Ja
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Ja
Rücknahme zulässig? → Bearbeitbaren Entwurf wiederherstellen
Nein
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Nein
Rücknahme zulässig? → Rücknahme abgewiesen
Übergang
Übergang · KP-HP-22: Einreichung oder Freigabe zurücknehmen
Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.
Bearbeitbaren Entwurf wiederherstellen → Neuer Freigabezyklus erforderlich