KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern · Fachliche Erläuterungen
Deskriptive Prozesssicht

KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern · Fachliche Erläuterungen

Zur Prozesssicht

Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft

Referent oder Geschäftsführung kennzeichnet ein freigegebenes oder versandtes Verfahren ausdrücklich zur öffentlichen Anzeige. Das Portal liefert nur den begrenzten öffentlichen Bestand. Nach Rücknahme oder Verlassen der sichtbaren Phase erscheint das Verfahren bei der nächsten Lesung nicht mehr; eine bestätigte Übernahme durch die externe Website ist noch offen.

Umfang

Außerhalb dieser Sicht

Schritte und fachliche Übergänge

  1. KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Prozess · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Referent oder Geschäftsführung kennzeichnet ein freigegebenes oder versandtes Verfahren ausdrücklich zur öffentlichen Anzeige. Das Portal liefert nur den begrenzten öffentlichen Bestand. Nach Rücknahme oder Verlassen der sichtbaren Phase erscheint das Verfahren bei der nächsten Lesung nicht mehr; eine bestätigte Übernahme durch die externe Website ist noch offen.

  2. Referent / Geschäftsführung

    Verantwortung · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Verantwortung: Referent / Geschäftsführung

  3. Portal

    Verantwortung · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Verantwortung: Portal

  4. Öffentliche Anzeige zu ändern

    Beginn · Referent / Geschäftsführung

    Interne Pflege unter dem Veröffentlichungsrecht; Administrator und Institution erhalten dieses Recht nicht.

    • Weiter: Anzeige setzen oder zurücknehmen
  5. Anzeige setzen oder zurücknehmen

    Aufgabe · Referent / Geschäftsführung

    Kennzeichnen ausdrücklich in freigegebenen oder versandten Verfahren; Rücknahme einer bestehenden Kennzeichnung ist in jedem Hauptstatus erlaubt.

    • Weiter: Gewählte Aktion?
  6. Gewählte Aktion?

    Entscheidung · Referent / Geschäftsführung

    Setzen und Zurücknehmen haben unterschiedliche Voraussetzungen; beide prüfen den aktuellen Verfahrensstand.

    • Setzen: Freigabephase und Stand prüfen
    • Zurücknehmen: Kennzeichnung zurücknehmen
  7. Freigabephase und Stand prüfen

    Automatischer Schritt · Portal

    Setzen nur bei Freigabe oder Beteiligungsphase und ohne bestehende Kennzeichnung. Veralteter Stand oder fehlendes Recht wird ohne Änderung abgewiesen.

    • Weiter: Kennzeichnung zulässig?
  8. Kennzeichnung zulässig?

    Entscheidung · Portal

    Die erfolgreiche Kennzeichnung ersetzt keine öffentliche Datenfreigabe außerhalb der festgelegten Projektion.

    • Ja: Kennzeichnung und Kennung festhalten
    • Nein: Anzeige unverändert
  9. Kennzeichnung und Kennung festhalten

    Automatischer Schritt · Portal

    Bei erster Veröffentlichung stabile öffentliche Kennung erzeugen; spätere Veröffentlichungen behalten sie. Genau einen Verlaufseintrag schreiben.

    • Weiter: Begrenzter Bestand sichtbar
  10. Begrenzter Bestand sichtbar

    Ergebnis · Referent / Geschäftsführung

    Nur Titel, Gütezeichen, Verfahrensart, Frist und Änderungszeit mit öffentlicher Kennung. Jede Lesung prüft Kennzeichen und Phase erneut; Bescheidung, Abschluss oder Abbruch beenden Sichtbarkeit.

  11. Kennzeichnung zurücknehmen

    Automatischer Schritt · Portal

    Eine bestehende Kennzeichnung mit aktuellem Stand zurücknehmen; öffentliche Kennung bleibt bestehen. Abweisung verändert nichts.

    • Weiter: Aus öffentlichem Bestand entfernt
  12. Aus öffentlichem Bestand entfernt

    Ergebnis · Referent / Geschäftsführung

    Nach Commit fehlt der Eintrag bei der nächsten Lesung; der Deltaabruf liefert die Entfernung. Externe Website-Übernahme ist nicht bestätigt.

  13. Anzeige unverändert

    Ergebnis · Portal

    Unzulässige Kennzeichnung wird abgewiesen. Eine spätere neue Freigabe nach Rücknahme verlangt auch eine erneute ausdrückliche Kennzeichnung.

  14. Übergang

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Öffentliche Anzeige zu ändern → Anzeige setzen oder zurücknehmen

  15. Übergang

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Anzeige setzen oder zurücknehmen → Gewählte Aktion?

  16. Setzen

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Setzen

    Gewählte Aktion? → Freigabephase und Stand prüfen

  17. Zurücknehmen

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Zurücknehmen

    Gewählte Aktion? → Kennzeichnung zurücknehmen

  18. Übergang

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Freigabephase und Stand prüfen → Kennzeichnung zulässig?

  19. Ja

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Ja

    Kennzeichnung zulässig? → Kennzeichnung und Kennung festhalten

  20. Nein

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Nein

    Kennzeichnung zulässig? → Anzeige unverändert

  21. Übergang

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Kennzeichnung und Kennung festhalten → Begrenzter Bestand sichtbar

  22. Übergang

    Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Kennzeichnung zurücknehmen → Aus öffentlichem Bestand entfernt