KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
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Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft
Referent oder Geschäftsführung kennzeichnet ein freigegebenes oder versandtes Verfahren ausdrücklich zur öffentlichen Anzeige. Das Portal liefert nur den begrenzten öffentlichen Bestand. Nach Rücknahme oder Verlassen der sichtbaren Phase erscheint das Verfahren bei der nächsten Lesung nicht mehr; eine bestätigte Übernahme durch die externe Website ist noch offen.
Umfang und Grenzen der Prozesssicht
Umfang
- Kennzeichnung ausdrücklich setzen oder zurücknehmen
- Freigabephase und Kennzeichnung gemeinsam für jede öffentliche Lesung auswerten
- Begrenzte anonyme Übersicht und authentisierten Bestandsabruf mit stabiler öffentlicher Kennung bereitstellen
Außerhalb dieser Sicht
- Website-Übernahme, Quittung und Abgleichsstörung: RAL-QM-HP-78 noch offen; hier kein erfolgreicher Websiteabgleich
- Keine öffentlichen Beteiligten, Unterlagen, Stellungnahmen oder internen Vermerke
- Kein zeitgesteuerter Veröffentlichungszeitraum und kein automatisches Ende allein durch Fristablauf
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Prozess · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Referent oder Geschäftsführung kennzeichnet ein freigegebenes oder versandtes Verfahren ausdrücklich zur öffentlichen Anzeige. Das Portal liefert nur den begrenzten öffentlichen Bestand. Nach Rücknahme oder Verlassen der sichtbaren Phase erscheint das Verfahren bei der nächsten Lesung nicht mehr; eine bestätigte Übernahme durch die externe Website ist noch offen.
Verantwortung · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Verantwortung: Referent / Geschäftsführung
Verantwortung · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Verantwortung: Portal
Beginn · Referent / Geschäftsführung
Interne Pflege unter dem Veröffentlichungsrecht; Administrator und Institution erhalten dieses Recht nicht.
- Weiter: Anzeige setzen oder zurücknehmen
Aufgabe · Referent / Geschäftsführung
Kennzeichnen ausdrücklich in freigegebenen oder versandten Verfahren; Rücknahme einer bestehenden Kennzeichnung ist in jedem Hauptstatus erlaubt.
- Weiter: Gewählte Aktion?
Entscheidung · Referent / Geschäftsführung
Setzen und Zurücknehmen haben unterschiedliche Voraussetzungen; beide prüfen den aktuellen Verfahrensstand.
- Setzen: Freigabephase und Stand prüfen
- Zurücknehmen: Kennzeichnung zurücknehmen
Automatischer Schritt · Portal
Setzen nur bei Freigabe oder Beteiligungsphase und ohne bestehende Kennzeichnung. Veralteter Stand oder fehlendes Recht wird ohne Änderung abgewiesen.
- Weiter: Kennzeichnung zulässig?
Entscheidung · Portal
Die erfolgreiche Kennzeichnung ersetzt keine öffentliche Datenfreigabe außerhalb der festgelegten Projektion.
- Ja: Kennzeichnung und Kennung festhalten
- Nein: Anzeige unverändert
Automatischer Schritt · Portal
Bei erster Veröffentlichung stabile öffentliche Kennung erzeugen; spätere Veröffentlichungen behalten sie. Genau einen Verlaufseintrag schreiben.
- Weiter: Begrenzter Bestand sichtbar
Ergebnis · Referent / Geschäftsführung
Nur Titel, Gütezeichen, Verfahrensart, Frist und Änderungszeit mit öffentlicher Kennung. Jede Lesung prüft Kennzeichen und Phase erneut; Bescheidung, Abschluss oder Abbruch beenden Sichtbarkeit.
Automatischer Schritt · Portal
Eine bestehende Kennzeichnung mit aktuellem Stand zurücknehmen; öffentliche Kennung bleibt bestehen. Abweisung verändert nichts.
- Weiter: Aus öffentlichem Bestand entfernt
Ergebnis · Referent / Geschäftsführung
Nach Commit fehlt der Eintrag bei der nächsten Lesung; der Deltaabruf liefert die Entfernung. Externe Website-Übernahme ist nicht bestätigt.
Ergebnis · Portal
Unzulässige Kennzeichnung wird abgewiesen. Eine spätere neue Freigabe nach Rücknahme verlangt auch eine erneute ausdrückliche Kennzeichnung.
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
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Öffentliche Anzeige zu ändern → Anzeige setzen oder zurücknehmen
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
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Anzeige setzen oder zurücknehmen → Gewählte Aktion?
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Setzen
Gewählte Aktion? → Freigabephase und Stand prüfen
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Zurücknehmen
Gewählte Aktion? → Kennzeichnung zurücknehmen
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.
Freigabephase und Stand prüfen → Kennzeichnung zulässig?
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Ja
Kennzeichnung zulässig? → Kennzeichnung und Kennung festhalten
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Nein
Kennzeichnung zulässig? → Anzeige unverändert
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.
Kennzeichnung und Kennung festhalten → Begrenzter Bestand sichtbar
Übergang · KP-HP-18: Öffentliche Anzeige einer Anhörung steuern
Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.
Kennzeichnung zurücknehmen → Aus öffentlichem Bestand entfernt