KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen
Deskriptive Prozesssicht

KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

Alle Prozesse dieser Anwendung

Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft

Die frühe Stornierung durch den Referenten und der amtliche Abbruch eines laufenden Verfahrens durch die Geschäftsführung sind getrennte Wege. Die Sicht zeigt Pflichtbegründung, fachliche Sperren und die anschließende Beauftragung der Abbruchmitteilungen.

Umfang und Grenzen der Prozesssicht

Umfang

  • Frühe Stornierung eines Entwurfs oder eines zur Freigabe eingereichten Verfahrens durch den Referenten, mit interner Begründung und ohne externe Abbruchmitteilung.
  • Amtlicher Abbruch während Beteiligung oder Bescheidung durch die Geschäftsführung, mit ausdrücklich zu übermittelnder Begründung.
  • Beendigung laufender fachlicher Schreibmöglichkeiten und geplanter Fristaktionen sowie nachvollziehbarer Verlauf; bereits beauftragte Nachrichten werden nicht nachträglich entfernt.
  • Abbruchmitteilungen an aktive Beteiligungen und bereits früher angeschriebene zurückgezogene Beteiligungen, auch bei gezielt entzogenem Portalzugang.

Außerhalb dieser Sicht

  • Beendigung eines freigegebenen, noch nicht eingeleiteten Verfahrens über diese beiden Befehle; zunächst wäre die gesonderte Rücknahme der Freigabe erforderlich.
  • Ordentlicher Abschluss und Bescheidungsvarianten aus KP-HP-01.
  • Archivierung und Zurückholen aus KP-HP-10.
  • Vollständige Versandwiederholungen, Rückläufer und Empfangsnachweise. Ein Mitteilungsauftrag bestätigt keinen Empfang.
  • Die bereits beendete Akte wird nicht wieder eröffnet; ein entzogener Portalzugang wird nicht durch eine Abbruchnachricht wieder freigegeben.
Modell herunterladenFachliche ErläuterungenTextansicht

Mit Maus oder Touch verschieben. Im Diagramm: Strg + Pfeiltasten verschiebt; +/− zoomt. Die Textansicht bietet jeden Schritt per Tastatur.

Diagramm wird geladen. Die Textansicht ist bereits verfügbar.

Textansicht: Verantwortung und Übergänge

Diese Liste wird aus demselben Modell erzeugt.

  1. Prozess · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Die frühe Stornierung durch den Referenten und der amtliche Abbruch eines laufenden Verfahrens durch die Geschäftsführung sind getrennte Wege. Die Sicht zeigt Pflichtbegründung, fachliche Sperren und die anschließende Beauftragung der Abbruchmitteilungen.

  2. Verantwortung · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Verantwortung: Referent

  3. Verantwortung · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Verantwortung: Geschäftsführung

  4. Verantwortung · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Verantwortung: Portal

  5. Beginn · Portal

    Ein Verfahren soll vorzeitig beendet werden. Der aktuelle Verfahrensstand bestimmt den zulässigen Weg.

    • Weiter: Aktuelle Verfahrensphase ermitteln
  6. Automatischer Schritt · Portal

    Die Akte liefert den aktuellen Stand. Die Entscheidung erfolgt auf den zuletzt gelesenen Angaben.

    • Weiter: Welcher Beendigungsweg?
  7. Entscheidung · Portal

    Im Entwurf oder nach Einreichung ist die frühe Stornierung möglich. Während Beteiligung oder Bescheidung gilt der amtliche Abbruch. Ein freigegebenes, noch nicht eingeleitetes oder bereits beendetes Verfahren lässt diese Aktion nicht zu.

    • Entwurf / eingereicht: Internen Stornierungsgrund erfassen
    • Beteiligung / Bescheidung: Amtliche Abbruchbegründung erfassen
    • Nicht zulässig: Beendigung abgewiesen
  8. Aufgabe · Referent

    Der Referent erfasst eine nichtleere Begründung innerhalb der vorgesehenen Länge. Diese frühe Begründung wird nicht an Institutionen veröffentlicht.

    • Weiter: Frühe Stornierung bestätigen
  9. Aufgabe · Referent

    Nur der Referent besitzt die frühe Stornierung. Der bestätigte Entwurf beziehungsweise eingereichte Stand wird beendet, ohne Institutionen eine Abbruchmitteilung zu beauftragen.

    • Weiter: Berechtigung, Grund und aktuellen Stand prüfen
  10. Aufgabe · Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung erfasst eine nichtleere Begründung innerhalb der vorgesehenen Länge. Die Eingabe ist ausdrücklich als amtlicher Text für die angeschriebenen Institutionen gekennzeichnet.

    • Weiter: Laufendes Verfahren begründet abbrechen
  11. Aufgabe · Geschäftsführung

    Nur die Geschäftsführung entscheidet über den laufenden Abbruch. Hinweise auf offene Kontaktmeldungen werden geprüft; sie verhindern die Bestätigung nicht. Bis zur Übernahme einer Meldung wird der bisherige Empfänger verwendet.

    • Weiter: Berechtigung, Grund und aktuellen Stand prüfen
  12. Automatischer Schritt · Portal

    Die Rolle muss zum gewählten Weg passen. Verfahrensphase, Pflichtgrund und zuletzt gelesener Stand werden vor der Beendigung geprüft. Unzulässige und konkurrierend veränderte Aufrufe hinterlassen keine Teiländerung.

    • Weiter: Beendigung zulässig?
  13. Entscheidung · Portal

    Ohne passendes Recht, gültigen Grund oder aktuellen zulässigen Stand wird die Aktion abgewiesen.

    • Nein: Beendigung abgewiesen
    • Ja: Verfahren beenden und Verlauf festhalten
  14. Automatischer Schritt · Portal

    Das Verfahren erhält den Endzustand, handelnde Person und Zeitpunkt. Laufende fachliche Änderungen und geplante Fristaktionen enden. Die weitere Akteneinsicht bleibt an die bisherigen Rechte gebunden; bereits beauftragte Nachrichten bleiben erhalten. Beendigung und erforderliche Mitteilungsaufträge werden gemeinsam festgehalten; scheitert die Vorbereitung, bleibt das Verfahren unverändert.

    • Weiter: Frühe Stornierung?
  15. Entscheidung · Portal

    Nur der amtliche Abbruch eines bereits laufenden Verfahrens beauftragt externe Abbruchmitteilungen.

    • Ja: Storniert ohne externe Mitteilung
    • Nein: Amtliche Abbruchmitteilungen beauftragen
  16. Ergebnis · Referent

    Der frühe interne Grund bleibt intern. Es entsteht keine Abbruchmitteilung und kein neuer Portalzugang.

  17. Automatischer Schritt · Portal

    Die amtliche Begründung wird mit dem Verfahrensbezug an aktive Beteiligungen und früher bereits angeschriebene zurückgezogene Beteiligungen beauftragt. Gezielt entzogener Portalzugang verhindert die Nachricht nicht und bleibt entzogen. Wiederholung erzeugt keine zweite Beauftragung. Versandfehler öffnen das Verfahren nicht wieder. Beendigung und erforderliche Mitteilungsaufträge werden gemeinsam festgehalten; scheitert die Vorbereitung, bleibt das Verfahren unverändert.

    • Weiter: Abgebrochen; Mitteilungen beauftragt
  18. Ergebnis · Portal

    Die spätere Nachrichtenübermittlung gehört zum getrennten Versandablauf. Berechtigte Institutionen können ihren zulässigen Endstand lesen; die Beauftragung verspricht keinen tatsächlichen Empfang.

  19. Ergebnis · Portal

    Verfahren und Nachrichten bleiben unverändert. In einem freigegebenen, noch nicht eingeleiteten Verfahren sind beide Wege gesperrt. Bei einem inzwischen veränderten Stand ist eine neue fachliche Prüfung erforderlich.

  20. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Beendigung angefordert → Aktuelle Verfahrensphase ermitteln

  21. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Aktuelle Verfahrensphase ermitteln → Welcher Beendigungsweg?

  22. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Entwurf / eingereicht

    Welcher Beendigungsweg? → Internen Stornierungsgrund erfassen

  23. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Beteiligung / Bescheidung

    Welcher Beendigungsweg? → Amtliche Abbruchbegründung erfassen

  24. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Nicht zulässig

    Welcher Beendigungsweg? → Beendigung abgewiesen

  25. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Internen Stornierungsgrund erfassen → Frühe Stornierung bestätigen

  26. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Frühe Stornierung bestätigen → Berechtigung, Grund und aktuellen Stand prüfen

  27. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Amtliche Abbruchbegründung erfassen → Laufendes Verfahren begründet abbrechen

  28. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Laufendes Verfahren begründet abbrechen → Berechtigung, Grund und aktuellen Stand prüfen

  29. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Berechtigung, Grund und aktuellen Stand prüfen → Beendigung zulässig?

  30. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Nein

    Beendigung zulässig? → Beendigung abgewiesen

  31. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Ja

    Beendigung zulässig? → Verfahren beenden und Verlauf festhalten

  32. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Verfahren beenden und Verlauf festhalten → Frühe Stornierung?

  33. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Ja

    Frühe Stornierung? → Storniert ohne externe Mitteilung

  34. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Nein

    Frühe Stornierung? → Amtliche Abbruchmitteilungen beauftragen

  35. Übergang · KP-HP-09: Verfahren stornieren oder laufendes Verfahren abbrechen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Amtliche Abbruchmitteilungen beauftragen → Abgebrochen; Mitteilungen beauftragt