KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen · Fachliche Erläuterungen
Deskriptive Prozesssicht

KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen · Fachliche Erläuterungen

Zur Prozesssicht

Ist-Prozess nach Quellenabgleich · Mit Implementierungsquellen abgeglichen · Fachlich geprüft

Referent oder Geschäftsführung ordnen eine beendete Akte dem Archiv zu oder holen sie mit Begründung zurück. Beide Wege ändern nur ihre Einordnung in die Listen und erhalten den fachlichen Endzustand, die Akte und die bestehenden Zugangssperren.

Umfang

Außerhalb dieser Sicht

Schritte und fachliche Übergänge

  1. KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Prozess · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Referent oder Geschäftsführung ordnen eine beendete Akte dem Archiv zu oder holen sie mit Begründung zurück. Beide Wege ändern nur ihre Einordnung in die Listen und erhalten den fachlichen Endzustand, die Akte und die bestehenden Zugangssperren.

  2. Referent oder Geschäftsführung

    Verantwortung · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Verantwortung: Referent oder Geschäftsführung

  3. Portal

    Verantwortung · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Verantwortung: Portal

  4. Akte einordnen

    Beginn · Referent oder Geschäftsführung

    Eine beendete Akte soll archiviert oder eine bereits archivierte Akte zurückgeholt werden.

    • Weiter: Akte und Archivkennzeichnung prüfen
  5. Akte und Archivkennzeichnung prüfen

    Aufgabe · Referent oder Geschäftsführung

    Die berechtigte Person liest den Endzustand und die aktuelle Archivkennzeichnung. Ein Endzustand allein ist noch keine Archiventscheidung.

    • Weiter: Archivieren oder zurückholen?
  6. Archivieren oder zurückholen?

    Entscheidung · Referent oder Geschäftsführung

    Das Archiv dient der Einordnung beendeter Akten in den Listen. Referent und Geschäftsführung dürfen beide Entscheidungen treffen.

    • Archivieren: Archivierung bestätigen
    • Zurückholen: Rückholgrund erfassen
  7. Archivierung bestätigen

    Aufgabe · Referent oder Geschäftsführung

    Nur eine abgeschlossene, stornierte oder abgebrochene Akte ohne aktuelle Archivkennzeichnung kann archiviert werden. Keine automatische Archivierung ist vorgesehen.

    • Weiter: Recht und aktuellen Archivstand prüfen
  8. Rückholgrund erfassen

    Aufgabe · Referent oder Geschäftsführung

    Zum Zurückholen einer archivierten Akte ist eine nichtleere Begründung innerhalb der vorgesehenen Länge erforderlich. Sie bleibt im geschützten Entscheidungsnachweis.

    • Weiter: Zurückholen bestätigen
  9. Zurückholen bestätigen

    Aufgabe · Referent oder Geschäftsführung

    Die Akte soll wieder über die operativen Listen auffindbar werden, soweit deren übrige Filter passen. Der fachliche Endzustand wird nicht aufgehoben.

    • Weiter: Recht und aktuellen Archivstand prüfen
  10. Recht und aktuellen Archivstand prüfen

    Automatischer Schritt · Portal

    Für Archivierung ist eine beendete, noch nicht archivierte Akte erforderlich. Zum Zurückholen muss sie archiviert und die Begründung gültig sein. Das Recht und der zuletzt gelesene Stand werden jeweils erneut geprüft.

    • Weiter: Aktion zulässig?
  11. Aktion zulässig?

    Entscheidung · Portal

    Ein offenes Verfahren, Doppelarchivierung, Zurückholen ohne Archivierung, fehlendes Recht oder inzwischen veränderter Stand werden abgewiesen.

    • Nein: Archivaktion abgewiesen
    • Ja: Archivkennzeichnung und Entscheidung festhalten
  12. Archivkennzeichnung und Entscheidung festhalten

    Automatischer Schritt · Portal

    Die Archivkennzeichnung wird gesetzt oder entfernt; die Entscheidung bleibt mit Person und Zeitpunkt nachvollziehbar. Verfahrensdaten, Dokumente, Endzustand, fachlicher Schreibschutz und entzogene Zugänge bleiben erhalten.

    • Weiter: Akte in der passenden Liste prüfen
  13. Akte in der passenden Liste prüfen

    Aufgabe · Referent oder Geschäftsführung

    Archivierte Akten stehen im Archiv und fehlen in den operativen Listen. Zurückgeholte Akten verlassen das Archiv und erscheinen nur dort, wo die übrigen Listenregeln passen. Bestehende Lese- und Downloadrechte gelten weiter.

    • Weiter: Akte eingeordnet; Endzustand unverändert
  14. Akte eingeordnet; Endzustand unverändert

    Ergebnis · Referent oder Geschäftsführung

    Archivierung und Zurückholen eröffnen das Verfahren nicht wieder und verleihen keine zusätzlichen Rechte.

  15. Archivaktion abgewiesen

    Ergebnis · Portal

    Die Akte und ihr Verlauf bleiben unverändert. Bei inzwischen veränderten Angaben müssen die aktuelle Kennzeichnung und die neue Entscheidung erneut geprüft werden.

  16. Übergang

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Akte einordnen → Akte und Archivkennzeichnung prüfen

  17. Übergang

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Akte und Archivkennzeichnung prüfen → Archivieren oder zurückholen?

  18. Archivieren

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Archivieren

    Archivieren oder zurückholen? → Archivierung bestätigen

  19. Zurückholen

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Zurückholen

    Archivieren oder zurückholen? → Rückholgrund erfassen

  20. Übergang

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Rückholgrund erfassen → Zurückholen bestätigen

  21. Übergang

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Archivierung bestätigen → Recht und aktuellen Archivstand prüfen

  22. Übergang

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Zurückholen bestätigen → Recht und aktuellen Archivstand prüfen

  23. Übergang

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Recht und aktuellen Archivstand prüfen → Aktion zulässig?

  24. Nein

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Nein

    Aktion zulässig? → Archivaktion abgewiesen

  25. Ja

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Ja

    Aktion zulässig? → Archivkennzeichnung und Entscheidung festhalten

  26. Übergang

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    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Archivkennzeichnung und Entscheidung festhalten → Akte in der passenden Liste prüfen

  27. Übergang

    Übergang · KP-HP-10: Beendete Verfahren archivieren und zurückholen

    Weiter zum nächsten fachlichen Schritt.

    Akte in der passenden Liste prüfen → Akte eingeordnet; Endzustand unverändert